Informationen zur Mehrwertsteuer 2024

Mehrwertsteuer – neue Ansätze ab 2024

Auf Grund der Annahme der „AHV-21-Vorlage“ in der Volksabstimmung vom 25. September 2022 wird ab 01.01.2024 die MWST erhöht.

Ab dem 1. Januar 2024 ändern die Steuersätze wie folgt:

Normalsatz 8.1%
Reduzierter Satz 2,6%
Sondersatz für Beherbergung 3,8%

Rechnungsstellung

Wie bei den letzten Steuersatzanpassungen ist grundsätzlich der Zeitpunkt bzw. der Zeitraum der Leistungserbringung für den anzuwendenden Steuersatz massgebend. Das Datum der Rechnungsstellung oder der Zahlungseingang sind dabei unerheblich. Leistungen, die bis zum 31. Dezember 2023 erbracht werden, sind zu den bisherigen Steuersätzen abzurechnen.

Leistungen, die zu alten und zu neuen Sätzen zu versteuern sind, können in der gleichen Rechnung fakturiert werden. Der Zeitraum der Leistungserbringung muss allerdings klar ersichtlich sein und die Abrechnung muss eine Aufteilung des Betrages auf den bisherigen und den neuen Steuersatz enthalten. Das Abrechnungsformular gestattet eine getrennte Abrechnung auch während des Jahres.

In der Buchhaltung erfassen wir die Zahlungseingänge mit unterschiedlichen Steuersätzen mit separaten Steuercodes.

Saldosteuersätze

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten angepasst. Acht von zehn Sätzen fallen höher aus.

Wir sind gerne bereit, Ihnen im Zusammenhang mit den bevorstehenden Änderungen zusätzlich mündliche Auskünfte zu erteilen und stehen diesbezüglich gerne zu Ihrer Verfügung.